RS OGH 1999/11/9 10ObS241/99k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.11.1999
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Norm

BSVG §71 Abs4

Rechtssatz

Die Beitragsleistung und damit der spätere Pensionsanspruch gründet sich auf den gemeinsamen Arbeitseinsatz beider Ehegatten. Zeiten, in denen ein Ehegatte hauptberuflich im elterlichen Betrieb mitarbeitete, können keine Berücksichtigung finden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112681

Dokumentnummer

JJR_19991109_OGH0002_010OBS00241_99K0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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