Norm
BWG 1993 §93Rechtssatz
Die Pflicht zu richtlinienkonformer Auslegung beschränkt sich nicht allein auf Vorschriften, welche zur Umsetzung einer Richtlinie erlassen worden sind; sie erstreckt sich vielmehr auf den gesamten (auch bisherigen, früheren) Rechtsbestand des Mitgliedstaates.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112669Im RIS seit
10.12.1999Zuletzt aktualisiert am
12.04.2018