Norm
UVG §7Rechtssatz
Bei regelmäßiger saisonaler Arbeitslosigkeit des Verpflichteten ist das Jahreseinkommen der Unterhaltsbemessung zugrunde zu legen. Der Vorschußgewährung kam der Verpflichtete entgegen, wenn er für die Zeit der saisonalen Einkommensminderung entsprechende Vorkehrungen trifft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112757Dokumentnummer
JJR_19991110_OGH0002_0070OB00248_99T0000_001