RS OGH 1999/11/10 7Ob248/99t

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Veröffentlicht am 10.11.1999
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Norm

UVG §7

Rechtssatz

Bei regelmäßiger saisonaler Arbeitslosigkeit des Verpflichteten ist das Jahreseinkommen der Unterhaltsbemessung zugrunde zu legen. Der Vorschußgewährung kam der Verpflichtete entgegen, wenn er für die Zeit der saisonalen Einkommensminderung entsprechende Vorkehrungen trifft.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112757

Dokumentnummer

JJR_19991110_OGH0002_0070OB00248_99T0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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