RS OGH 1999/11/11 8Ob198/99x

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Veröffentlicht am 11.11.1999
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Norm

KO §116 Z3

Rechtssatz

Eine Mietzinsminderung unterfällt nicht dem Begriff der Verwertung von Ansprüchen auf fortlaufende Bezüge, weil damit die Veräußerung dieser Ansprüche - sei es auch im exekutiven Weg - gemeint ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112601

Dokumentnummer

JJR_19991111_OGH0002_0080OB00198_99X0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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