Norm
KO §116 Z3Rechtssatz
Eine Mietzinsminderung unterfällt nicht dem Begriff der Verwertung von Ansprüchen auf fortlaufende Bezüge, weil damit die Veräußerung dieser Ansprüche - sei es auch im exekutiven Weg - gemeint ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112601Dokumentnummer
JJR_19991111_OGH0002_0080OB00198_99X0000_002