Norm
MRG §15aRechtssatz
Eine Standardanhebung kommt begrifflich nur bei Wohnungen in Betracht. Die Umwandlung eines Geschäftslokals in eine Wohnung der Ausstattungskategorie A vermag den Belohnungstatbestand des § 46c MRG nicht zu verwirklichen, ohne dass es darauf ankäme, ob vor der Umwidmung in ein Geschäftslokal dieselben Räumlichkeiten als Wohnungen der Ausstattungskategorie D gewidmet gewesen wären.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112674Dokumentnummer
JJR_19991123_OGH0002_0050OB00310_99W0000_001