RS OGH 1999/11/23 4Ob294/99k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.1999
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Norm

EO §397

Rechtssatz

Dem Gegner der gefährdeten Partei steht es frei, im Widerspruchsverfahren auch Rekursgründe (wie eine bei Erlassung der einstweiligen Verfügung unterlaufene unrichtige rechtliche Beurteilung) geltend zu machen. Er kann auch (noch) im Rechtsmittelverfahren über die Widerspruchsentscheidung den Rechtsmittelgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung geltend machen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112968

Dokumentnummer

JJR_19991123_OGH0002_0040OB00294_99K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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