Norm
EO §397Rechtssatz
Dem Gegner der gefährdeten Partei steht es frei, im Widerspruchsverfahren auch Rekursgründe (wie eine bei Erlassung der einstweiligen Verfügung unterlaufene unrichtige rechtliche Beurteilung) geltend zu machen. Er kann auch (noch) im Rechtsmittelverfahren über die Widerspruchsentscheidung den Rechtsmittelgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung geltend machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112968Dokumentnummer
JJR_19991123_OGH0002_0040OB00294_99K0000_001