RS OGH 1999/11/23 4Ob319/99m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.1999
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Norm

UrhG §16b

Rechtssatz

Um vergütungspflichtig zu sein, muss eine Ausstellung sowohl zu Erwerbszwecken als auch entgeltlich veranstaltet werden. Das Einheben von Eintrittsgeldern kann ein Indiz für Erwerbszwecke sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112856

Dokumentnummer

JJR_19991123_OGH0002_0040OB00319_99M0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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