Norm
UrhG §16bRechtssatz
Um vergütungspflichtig zu sein, muss eine Ausstellung sowohl zu Erwerbszwecken als auch entgeltlich veranstaltet werden. Das Einheben von Eintrittsgeldern kann ein Indiz für Erwerbszwecke sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112856Dokumentnummer
JJR_19991123_OGH0002_0040OB00319_99M0000_001