Norm
EO §397Rechtssatz
Mit der Entscheidung über seinen Widerspruch wird der Widerspruchswerber so gestellt, wie er gestellt wäre, wenn die einstweilige Verfügung nach Einholung seiner Äußerung erlassen worden wäre. Die Möglichkeit, die einstweilige Verfügung wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung (hier wegen zu weiter Fassung des Sicherungsbegehrens) anzufechten, muss ihm daher auch in diesem Fall offenstehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112969Dokumentnummer
JJR_19991123_OGH0002_0040OB00294_99K0000_002