RS OGH 1999/11/23 4Ob319/99m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.1999
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Norm

UrhG §16b

Rechtssatz

Auch eine von einem Idealverein veranstaltete Ausstellung kann vergütungspflichtig sein. Dafür genügt es, dass mit der Ausstellung auch Erwerbszwecke verfolgt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112859

Dokumentnummer

JJR_19991123_OGH0002_0040OB00319_99M0000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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