Norm
ArbVG §105Rechtssatz
Ein Hausbesorger, der unter den Voraussetzungen des § 134b ArbVG Arbeitnehmer im Sinne des § 36 ArbVG ist und dem im Sinne des § 18 Abs 7 HbG unter Beistellung einer Ersatzwohnung gekündigt wird, kann sich auf den Schutz des § 105 ArbVG berufen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112895Im RIS seit
25.12.1999Zuletzt aktualisiert am
27.10.2016