Norm
ZPO §391 CRechtssatz
Auch gegen Konkursforderungen, welche im Falle ihrer Bestreitung mit Feststellungsbegehren geltend zu machen sind, ist die Aufrechnung möglich (so bereits 8 Ob 509/93 = ZfRV 1995, 159). Dabei kann es nicht darauf ankommen, ob nur eine bereits erklärte Aufrechnung eingewendet oder die Aufrechnung erst im Prozess erklärt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112983Dokumentnummer
JJR_19991201_OGH0002_009OBA00222_99H0000_002