Norm
ABGB §1155Rechtssatz
Der vorläufige Weiterbestand des Arbeitsverhältnisses aufgrund der gemäß § 61 Abs 1 Z 1 ASGG eintretenden Verbindlichkeitswirkung des der Kündigungsanfechtungsklage stattgebenden ersten Rechtsgestaltungsurteiles des Gerichtes erster Instanz vorläufig bis zur Beendigung des Verfahrens ermöglicht die Anwendbarkeit des § 1155 ABGB, der ein bestehendes Arbeitsverhältnis voraussetzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0113094Im RIS seit
31.12.1999Zuletzt aktualisiert am
14.05.2018