Norm
ABGB §43 CRechtssatz
Domain-Namen, die einen Namen enthalten oder namensmäßig anmuten, haben Kennzeichnungsfunktion und Namensfunktion; sie fallen demnach unter den Schutz des § 43 ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0113105Im RIS seit
20.01.2000Zuletzt aktualisiert am
10.02.2020