Norm
UVG §2 Abs2 Z2Rechtssatz
Nach dem Wortlaut des § 2 Abs 2 Z 2 UVG besteht ein Anspruch auf Unterhaltsvorschüsse ua dann nicht, wenn das Kind auf Grund einer Maßnahme der vollen Erziehung in einem Heim untergebracht ist; beide Voraussetzungen müssen also kumulativ vorliegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112994Im RIS seit
20.01.2000Zuletzt aktualisiert am
15.04.2016