Norm
PHG §12 Abs1Rechtssatz
Zur Frage, ob der Hersteller, der ein Endprodukt in den Verkehr bringt, in das ein fehlerhaftes Zulieferteil eingebaut sei, damit bereits als Verursacher dieses Produktfehlers im Sinne des § 12 Abs 1 PHG anzusehen sei und somit als Regressberechtigter nach dieser Gesetzesbestimmung grundsätzlich nicht in Frage kommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0113076Dokumentnummer
JJR_19991222_OGH0002_0070OB00273_99V0000_001