Norm
PHG §12 Abs1Rechtssatz
Die Auswahl beziehungsweise Beauftragung eines (grundsätzlich geeigneten) Teilproduktherstellers durch den Endhersteller allein - ebenso wie etwa die Auswahl des nicht erkennbar fehlerhaften Produkts durch den Importeur - nicht als Verursachung des Fehlers im Sinne des § 12 Abs 1 PHG betrachtet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0113079Dokumentnummer
JJR_19991222_OGH0002_0070OB00273_99V0000_004