RS OGH 2000/1/11 10ObS314/99w

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Veröffentlicht am 11.01.2000
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Norm

ASVG §254 Abs5

Rechtssatz

§ 254 Abs 5 ASVG bezieht sich nur auf jene Fälle, in denen Rehabilitationsmaßnahmen erst nach dem Anfall einer Pension gewährt werden, und somit nur auf Pensionsbezieher, deren Pension dann wegfallen soll, wenn sie auf Grund der erfolgreichen Rehabilitation nunmehr wieder ein Einkommen beziehen, welches die in dieser Bestimmung festgelegte Einkommensgrenze übersteigt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113175

Dokumentnummer

JJR_20000111_OGH0002_010OBS00314_99W0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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