Norm
ZPO §502 I2Rechtssatz
Die Rechtsfrage, ob die unvollständige Begründung einer Minderzahlung des Auftraggebers die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Erklärung eines Vorbehalts zum Erlöschen bringt, reduziert sich auf die von den Umständen des Einzelfalls abhängige Auslegung. (Hier: Ö-Norm (P2.13.1.4.) - handschriftlich korrigierte Schlussrechnung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113044Im RIS seit
19.02.2000Zuletzt aktualisiert am
13.10.2015