RS OGH 2000/1/20 6Ob336/99a, 4Ob241/14s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.01.2000
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Norm

ZPO §502 I2

Rechtssatz

Die Rechtsfrage, ob die unvollständige Begründung einer Minderzahlung des Auftraggebers die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Erklärung eines Vorbehalts zum Erlöschen bringt, reduziert sich auf die von den Umständen des Einzelfalls abhängige Auslegung. (Hier: Ö-Norm (P2.13.1.4.) - handschriftlich korrigierte Schlussrechnung.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 336/99a
    Entscheidungstext OGH 20.01.2000 6 Ob 336/99a
  • 4 Ob 241/14s
    Entscheidungstext OGH 11.08.2015 4 Ob 241/14s
    Auch; Beisatz: Dabei handelt es sich um eine Rechtsfrage. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113044

Im RIS seit

19.02.2000

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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