RS OGH 2000/1/20 6Ob238/99i, 6Ob242/99b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.01.2000
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Norm

AMG §43
UbG §36 Abs2

Rechtssatz

Die klinische Prüfung von Medikamenten an Untergebrachten ist unzulässig, wenn keine Zustimmung des Sachwalters vorliegt. Das Unterbringungsgericht hat hier keine Entscheidungskompetenz, aufgrund der abschließenden Regelung des AMG, das als lex specialis und posterior gegenüber dem UbG aufzufassen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113153

Dokumentnummer

JJR_20000120_OGH0002_0060OB00238_99I0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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