RS OGH 2000/1/20 6Ob304/99w, 10Ob50/14x, 8Ob15/16p, 4Ob51/19g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.01.2000
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Norm

ABGB §1151 IV
ABGB §1165 A

Rechtssatz

Wenn ein Rechtsanwalt nur zur Erstellung eines Rechtsgutachtens beauftragt wird, ist Werkvertragsrecht anzuwenden, wie dies auch für die Erstellung eines steuerrechtlichen Gutachtens durch einen Steuerberater angenommen wird. In der Frage der Qualifikation des Vertragsverhältnisses zwischen Rechtsanwälten oder Steuerberatern und ihren Klienten als Werkvertrag oder als Dienstverhältnis und Auftragsverhältnis (Geschäftsbesorgungsverhältnis) kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalls an.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 304/99w
    Entscheidungstext OGH 20.01.2000 6 Ob 304/99w
  • 10 Ob 50/14x
    Entscheidungstext OGH 26.08.2014 10 Ob 50/14x
    Auch; nur: In der Frage der Qualifikation des Vertragsverhältnisses zwischen Rechtsanwälten und ihren Klienten als Werkvertrag, Dienstverhältnis oder Auftragsverhältnis (Geschäftsbesorgungsverhältnis) kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalls an. (T1)
  • 8 Ob 15/16p
    Entscheidungstext OGH 26.02.2016 8 Ob 15/16p
    Auch; nur T1
  • 4 Ob 51/19g
    Entscheidungstext OGH 26.03.2019 4 Ob 51/19g
    nur T1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113156

Im RIS seit

19.02.2000

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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