Norm
ABGB §97Rechtssatz
Während in den anderen Fällen eines absoluten Schutzes von Forderungsrechten (hier: des wohnungsbedürftigen Ehegatten) doloses Verhalten gefordert wird, genügt bei der Verletzung eines besitzverstärkten Forderungsrechts - aber entgegen der in der Entscheidung 4 Ob 529/94 = NZ 1995, 178 vertretenen Auffassung in der Tat nur im Fall der Besitzverstärkung des Forderungsrechts - zur Durchsetzung des schadenersatzrechtlichen Restitutionsanspruches bereits, dass der Erwerber die obligatorische Position kannte oder bei gehöriger Aufmerksamkeit kennen musste.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113118Im RIS seit
24.02.2000Zuletzt aktualisiert am
27.04.2021