Norm
HGB §157Rechtssatz
Wendet eine [hier] KEG, die nach Streitanhängigkeit durch Einbringung ihres Unternehmens in eine GmbH als "aufgelöst und vollbeendet" gelöscht wurde, im Passivprozess eine Gegenforderung zur Aufrechnung ein, so steht dies der Vollbeendigung und dem Verlust der Parteifähigkeit entgegen. Ein Urteil für/gegen sie könnte im Wege des § 9 EO für/gegen die GmbH vollstreckt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113227Dokumentnummer
JJR_20000201_OGH0002_0040OB00308_99V0000_001