RS OGH 2000/2/14 5Bkd2/99

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.02.2000
beobachten
merken

Norm

DSt 1990 §3
RAO §9 Abs1

Rechtssatz

Die Unterstellung eines "Schummelversuches" stellt eine unsachliche, beleidigende Äußerung dar, welche die Annahme bloß geringen Verschuldens des Rechtsanwaltes im Sinne des § 3 DSt 1990 nicht zulässt.

Entscheidungstexte

  • 5 Bkd 2/99
    Entscheidungstext OGH 14.02.2000 5 Bkd 2/99

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113204

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten