RS OGH 2000/2/15 5Ob17/00m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.02.2000
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Norm

MRG §1 Abs4 Z1

Rechtssatz

Darauf, dass dem Hauseigentümer aus Gründen des Denkmalschutzes der Abbruch des Alttraktes nicht gestattet wurde, kommt es beim Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 1 MRG nicht an.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113186

Dokumentnummer

JJR_20000215_OGH0002_0050OB00017_00M0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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