RS OGH 2000/2/16 13Os6/00, 15Os85/06y, 12Os5/07p, 15Os150/11i, 15Os1/13f, 15Os178/13k, 14Os27/14y, 1

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Veröffentlicht am 16.02.2000
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Norm

StPO §281 Abs1 Z5

Rechtssatz

Soll die Mängelrüge (Z 5) auf ein nicht in der Hauptverhandlung vorgekommenes Beweismittel gestützt werden, bedarf es des Vorbringens, dass die Tatrichter nicht anderen Beweismitteln schon für sich allein volle Überzeugungskraft zugebilligt haben, das nicht vorgenommene im Ergebnis also bloß illustrativ erwähnt haben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113210

Im RIS seit

17.03.2000

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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