Norm
AußStrG §14 Abs1 C2bRechtssatz
Ob bei überdurchschnittlichen (materiellen) Lebensverhältnissen ungeachtet der vom Bund erbrachten Geldleistungen und Sachleistungen ein monatlicher Unterhaltsbeitrag von 2.000 S an einen Präsenzdiener angemessen erscheint, ist keine, einer generellen richtungsweisenden Aussage des Obersten Gerichtshofs zugängliche, sondern im konkreten Einzelfall jeweils nach den Vermögensverhältnissen der betroffenen Personen (des unterhaltspflichtigen Vaters beziehungsweise des unterhaltsberechtigten Kindes) zu entscheidende Frage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113338Im RIS seit
23.03.2000Zuletzt aktualisiert am
06.10.2020