RS OGH 2000/2/22 1Ob262/99g, 7Ob253/06s, 9Ob24/20z

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Veröffentlicht am 22.02.2000
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Norm

AußStrG §14 Abs1 C2b
ABGB §140 Ca

Rechtssatz

Ob bei überdurchschnittlichen (materiellen) Lebensverhältnissen ungeachtet der vom Bund erbrachten Geldleistungen und Sachleistungen ein monatlicher Unterhaltsbeitrag von 2.000 S an einen Präsenzdiener angemessen erscheint, ist keine, einer generellen richtungsweisenden Aussage des Obersten Gerichtshofs zugängliche, sondern im konkreten Einzelfall jeweils nach den Vermögensverhältnissen der betroffenen Personen (des unterhaltspflichtigen Vaters beziehungsweise des unterhaltsberechtigten Kindes) zu entscheidende Frage.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113338

Im RIS seit

23.03.2000

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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