Norm
1.ZPMRK Art1 Abs1 II2Rechtssatz
Der verfassungsrechtliche Eigentumsbegriff wird weit verstanden und umfasst nach ständiger Rechtsprechung der Gerichtshöfe öffentlichen Rechts jedes vermögenswerte Privatrecht, wozu auch konkrete vermögenswerte Interessen gehören.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Mietrecht, PachtrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113323Im RIS seit
23.03.2000Zuletzt aktualisiert am
02.05.2022