Norm
IESG §3a Abs1Rechtssatz
§ 3a Abs 1 IESG verstößt nicht gegen die Richtlinie 80/987/EWG, weil gemäß Art 3 und 4 der RL die Zahlungspflicht der Garantieeinrichtung auf das Arbeitsentgelt für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses, die in einem Zeitraum von sechs Monaten vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers liegen, begrenzt werden kann und mit einer Beschränkung der über diesen Mindeststandard hinausgehenden Ansprüche nicht gegen Art 10 der RL verstoßen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113354Dokumentnummer
JJR_20000224_OGH0002_008OBS00023_00S0000_003