Norm
ABGB §914 IIIdRechtssatz
Ob die Streitteile eine wirksame Verlängerung des Bestandvertrages (ohne Befristung) mündlich vereinbart haben, richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalles; dieser Frage kommt keine darüber hinausgehende Bedeutung zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113248Im RIS seit
25.03.2000Zuletzt aktualisiert am
27.03.2019