RS OGH 2000/3/9 6Ob31/00b, 6Ob161/05b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.03.2000
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Norm

SpaltG §9 Abs2
UmwG §2 Abs3

Rechtssatz

Der durch § 9 SpaltG und § 2 Abs 3 UmwG der Minderheit gewährte Rechtsschutz ist durch die unterschiedlichen Rechtsfolgen der jeweiligen Umgründungsmaßnahme sachlich gerechtfertigt und als gleichwertig anzusehen.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 31/00b
    Entscheidungstext OGH 09.03.2000 6 Ob 31/00b
  • 6 Ob 161/05b
    Entscheidungstext OGH 25.08.2005 6 Ob 161/05b
    Vgl auch; Beisatz: Minderheitsaktionäre, die im Zuge einer Abspaltung ausscheiden, sind unabhängig von der Höhe ihrer Beteiligung zur Antragstellung auf Überprüfung der Barabfindung berechtigt. (T1); Veröff: SZ 2005/117

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113263

Dokumentnummer

JJR_20000309_OGH0002_0060OB00031_00B0000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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