Norm
UWG §2 D11Rechtssatz
Wird mit scheinbar genauen Leserzahlen aufgrund von Umfrageergebnissen geworben, so muss - unabhängig davon, ob die Ergebnisse innerhalb der Schwankungsbreite liegen - in jedem Fall darauf hingewiesen werden, dass es sich um statistische Mittelwerte handelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113425Im RIS seit
13.04.2000Zuletzt aktualisiert am
20.05.2019