RS OGH 2000/3/15 13Os17/00, 14Os71/11i, 15Os47/15y, 14Os102/18h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.03.2000
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Norm

FinStrG §26 Abs1
StGB §32
StGB §43
StGB §43a

Rechtssatz

Dem Doppelverwertungsverbot widerspricht nicht, zur Begründung der Prognoseentscheidung zur Gewährung bedingter Nachsicht (eines Teiles) der Strafe nach §§ 43 und 43a StGB (§ 26 Abs 1 FinStrG) (Strafzumessung im weiteren Sinn) auf besondere Umstände des Einzelfalls zu verweisen, mögen diese auch bereits Grundlage für die Strafdrohung gewesen sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113407

Im RIS seit

14.04.2000

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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