Norm
FinStrG §26 Abs1Rechtssatz
Dem Doppelverwertungsverbot widerspricht nicht, zur Begründung der Prognoseentscheidung zur Gewährung bedingter Nachsicht (eines Teiles) der Strafe nach §§ 43 und 43a StGB (§ 26 Abs 1 FinStrG) (Strafzumessung im weiteren Sinn) auf besondere Umstände des Einzelfalls zu verweisen, mögen diese auch bereits Grundlage für die Strafdrohung gewesen sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113407Im RIS seit
14.04.2000Zuletzt aktualisiert am
22.11.2018