RS OLG Wien 2000/03/20 17R276/99d

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Veröffentlicht am 20.03.2000
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Rechtssatz

Der Regelungszweck des § 36 ZPO legitimiert den früheren Klagevertreter im Anwaltsprozess nicht zum Antrag auf Erlassung eines Versäumungsurteiles 13 Jahre nach offenkundiger Beendigung des materiellrechtlichen Vollmachtsverhältnisses und 13 Jahre nach dem Tod des Mandanten.

Entscheidungstexte
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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