RS OGH 2000/3/21 10ObS45/00s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.03.2000
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Norm

ASVG §198 Abs2 Z1

Rechtssatz

Der Unfallversicherungsträger hat dem Versicherten die zeitlich grundsätzlich unbefristete berufliche Ausbildung solange zu gewähren, solange eine begründete Aussicht auf Erfolg besteht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113476

Dokumentnummer

JJR_20000321_OGH0002_010OBS00045_00S0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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