Norm
MRG §29 Abs1 Z3Rechtssatz
Das gesetzliche Erfordernis der Schriftform für ein befristetes Mietverhältnis muss auch bei der Zusage, einen solchen Vertrag abzuschließen, eingehalten werden; eine bloß mündliche Zusage, reicht nicht aus, weil ansonsten der Zweck dieses Formgebots unterlaufen würde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113505Dokumentnummer
JJR_20000322_OGH0002_0030OB00043_99S0000_001