Norm
ZustG §17 Abs2Rechtssatz
Ein Briefkasten, der für mehrere Abgabestellen bestimmt ist, ist kein solcher im Sinn des § 17 Abs 2 ZustG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113586Im RIS seit
27.04.2000Zuletzt aktualisiert am
23.11.2020