RS OGH 2000/3/28 1Ob57/00i, 7Ob322/01f, 9Ob170/02v, 7Ob246/02f, 5Ob259/02b, 5Ob307/02m, 1Ob185/03t,

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.03.2000
beobachten
merken

Norm

ZPO §502 I2
ZPO §528 Abs1

Rechtssatz

Die Beurteilung eines Vorbringens dahin, auf welchen Rechtstitel Klagsansprüche gestützt werden, ist für sich keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113563

Im RIS seit

27.04.2000

Zuletzt aktualisiert am

30.05.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten