Norm
ZPO §502 I2Rechtssatz
Die Beurteilung eines Vorbringens dahin, auf welchen Rechtstitel Klagsansprüche gestützt werden, ist für sich keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113563Im RIS seit
27.04.2000Zuletzt aktualisiert am
30.05.2018