RS OGH 2000/3/28 5Ob75/00s, 5Ob57/17v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.03.2000
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Norm

HeizKG §25 Abs1
HeizKG §25 Abs3 2.Satz

Rechtssatz

Die nach § 25 Abs 3 Satz 2 HeizKG einem Verfahren nach Abs 1 leg cit von Amts wegen beizuziehenden Personen - der Verwalter des Gebäudes und der mit der Wärmeabrechnung beauftragte Unternehmer - haben nur beratende Funktion und keine Parteistellung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113451

Im RIS seit

27.04.2000

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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