Norm
HeizKG §25 Abs1Rechtssatz
Die nach § 25 Abs 3 Satz 2 HeizKG einem Verfahren nach Abs 1 leg cit von Amts wegen beizuziehenden Personen - der Verwalter des Gebäudes und der mit der Wärmeabrechnung beauftragte Unternehmer - haben nur beratende Funktion und keine Parteistellung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113451Im RIS seit
27.04.2000Zuletzt aktualisiert am
21.06.2017