RS OGH 2000/3/29 7Ob48/00k, 8Ob127/03i, 5Ob241/10t, 1Ob155/20f

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Veröffentlicht am 29.03.2000
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Norm

ABGB §94

Rechtssatz

Die Invaliditätsentschädigung, die eben nicht dem Ausgleich eines konkreten Mehraufwandes dient oder wie das Schmerzengeld einen bestimmten Sonderbedarf abdecken soll, ist als Einkommen in die Unterhaltsbemessungsgrundlage miteinzubeziehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113787

Im RIS seit

28.04.2000

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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