Norm
ZPO §43 Abs2Rechtssatz
Bei Beurteilung der Überklagung ist vom Gesamtbetrag des geforderten und zugesprochenen Anspruchs auszugehen. Dies gilt sowohl bei Teilzahlung vor oder während des Prozesses als auch bei einer ergänzenden Schmerzengeldbemessung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00929:2000:RFE0000073Dokumentnummer
JJR_20000330_LG00929_00400R00057_00P0000_001