RS OGH 2000/3/30 4R57/00p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.03.2000
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Norm

ZPO §43 Abs2

Rechtssatz

Bei Beurteilung der Überklagung ist vom Gesamtbetrag des geforderten und zugesprochenen Anspruchs auszugehen. Dies gilt sowohl bei Teilzahlung vor oder während des Prozesses als auch bei einer ergänzenden Schmerzengeldbemessung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00929:2000:RFE0000073

Dokumentnummer

JJR_20000330_LG00929_00400R00057_00P0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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