RS OGH 2000/4/11 14Os151/99, 15Os155/08w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.04.2000
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Norm

StGB §28
StGB §29
StGB §30
StGB §31

Rechtssatz

Die Konsumtion des Betruges zum Nachteil der Banken durch den nachfolgenden (Schadensüberwälzungs-)Betrug an den Versicherungen scheidet als Begleittat mangels Typizität, als Vortat aber infolge verschiedener Geschädigter und eines solcherart über diese hinausgehenden Schadens aus.

Entscheidungstexte

  • 14 Os 151/99
    Entscheidungstext OGH 11.04.2000 14 Os 151/99
  • 15 Os 155/08w
    Entscheidungstext OGH 21.01.2009 15 Os 155/08w
    Vgl; Beisatz: Nur wenn im Anschluss an das erste Vermögensdelikt durch eine mit Täuschung verbundene Deckungs- und Verwertungshandlung ein Dritter (erneut) positiv geschädigt beziehungsweise ein Schaden auf ihn überwälzt wird, kann darin ein selbstständig strafbarer Betrug liegen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113532

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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