Norm
StGB §28Rechtssatz
Die Konsumtion des Betruges zum Nachteil der Banken durch den nachfolgenden (Schadensüberwälzungs-)Betrug an den Versicherungen scheidet als Begleittat mangels Typizität, als Vortat aber infolge verschiedener Geschädigter und eines solcherart über diese hinausgehenden Schadens aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113532Zuletzt aktualisiert am
12.03.2009