Norm
ABGB §1009Rechtssatz
Bei einer gleichartigen - Kollisionen nahelegenden - Interessenlage ist eine analoge Anwendung der von Lehre und Rechtsprechung zur Gültigkeit von Insichgeschäften entwickelten Grundsätze möglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113487Zuletzt aktualisiert am
17.11.2008