Norm
ABGB §879 BIImRechtssatz
Ein Vertrag, bei dem für eine spirituelle Handlung (hier: Einweihung zum Meister des Reiki) ein bestimmtes Entgelt vereinbart wird, ist wegen Verkürzung über die Hälfte nicht anfechtbar. Er ist auch nicht von vorne herein sittenwidrig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113650Dokumentnummer
JJR_20000413_OGH0002_0060OB00187_99I0000_001