RS OGH 2000/4/13 6Ob187/99i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.04.2000
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Norm

ABGB §879 BIIm
ABGB §934
ABGB §935

Rechtssatz

Ein Vertrag, bei dem für eine spirituelle Handlung (hier: Einweihung zum Meister des Reiki) ein bestimmtes Entgelt vereinbart wird, ist wegen Verkürzung über die Hälfte nicht anfechtbar. Er ist auch nicht von vorne herein sittenwidrig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113650

Dokumentnummer

JJR_20000413_OGH0002_0060OB00187_99I0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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