RS OGH 2000/4/18 10ObS49/00d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.04.2000
beobachten
merken

Norm

ASVG §305

Rechtssatz

Das für die Entscheidungsfindung des Sozialversicherungsträgers notwendige Verfahren gemäß § 305 ASVG kann nicht im Sozialrechtsverfahren vor dem Arbeitsgericht und Sozialgericht nachgeholt werden, sodass die vom Behinderten vor Schluss der Verhandlung erklärte Bereitschaft zur Mitwirkung bei der Durchführung der beruflichen Rehabilitation keinen neuen Stichtag für sein Begehren auf Gewährung der Invaliditätspension auslöst.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113669

Dokumentnummer

JJR_20000418_OGH0002_010OBS00049_00D0000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten