RS OGH 2000/4/26 9ObA59/00t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.04.2000
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Norm

AuslBG §29 Abs2
BUAG §1 Abs1

Rechtssatz

Das BUAG ist auch auf das durch § 29 Abs 2 AuslBG fingierte Arbeitsverhältnis eines ohne Beschäftigungsbewilligung beschäftigten Ausländers anzuwenden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113527

Dokumentnummer

JJR_20000426_OGH0002_009OBA00059_00T0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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