Norm
MRG §17 Abs1 Satz1Rechtssatz
Zur Vereinbarung eines abweichenden Schlüssels im schriftlichen Mietvertrag muss für den Mieter irgendein Hinweis darauf vorhanden sein, dass er einer ihn - gegenüber der gesetzlichen Aufteilung - benachteiligenden Kostentragungsregelung zustimmt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113521Dokumentnummer
JJR_20000427_OGH0002_0050OB00197_99B0000_002