Norm
ABGB §140 BeRechtssatz
Die Kosten für eine Schulsportwoche sind aus dem laufenden Unterhalt zu decken und grundsätzlich nicht als Sonderbedarf zu qualifizieren. Dies gilt auch dann, wenn nur ein unter dem sogenannten Regelbedarf liegender Unterhalt geleistet wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113548Im RIS seit
28.05.2000Zuletzt aktualisiert am
17.11.2011