RS OGH 2000/5/3 4Ob127/00f, 4Ob41/06t, 4Ob62/07g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.05.2000
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Norm

UrhG §1 Abs1
UrhG §3 Abs1

Rechtssatz

Bei Werken der Baukunst ist maßgeblich, ob die zu beurteilende Ausführung einer auf technisch verschiedene Weise zu lösenden Aufgaben nicht bloß als zweckmäßige, sondern zugleich als künstlerische Gestaltung zu werten ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113497

Im RIS seit

02.06.2000

Zuletzt aktualisiert am

16.03.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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