RS OGH 2000/5/3 4Ob118/00g, 4Ob126/00h

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Veröffentlicht am 03.05.2000
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Norm

JN §83c Abs3

Rechtssatz

Wird Transitware von Zollbehörden in Anwendung einer gemeinschaftsrechtlichen Verordnung im Inland angehalten, so ist auch diese Ware am Ort der Anhaltung eingelangt im Sinne des § 83c Absatz 3 JN, und zwar selbst dann, wenn Absender und Empfänger der Waren ihren Sitz in Drittländern haben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113498

Dokumentnummer

JJR_20000503_OGH0002_0040OB00118_00G0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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