RS OGH 2000/5/3 13Os20/00, 13Os38/00, 13Os54/02, 15Os44/03, 11Os23/06a, 13Os101/11v, 11Os167/13p

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Veröffentlicht am 03.05.2000
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Norm

StPO §152

Rechtssatz

Erst dann, wenn im Verfahren die Sachverhaltsgrundlage für ein Entschlagungsrecht offenbar wird, ist der Untersuchungsrichter verpflichtet, den Zeugen auf dieses Recht hinzuweisen. Bis zu diesem Zeitpunkt kommt ein Verfahrensmangel von vornherein nicht in Betracht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113610

Im RIS seit

02.06.2000

Zuletzt aktualisiert am

12.02.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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